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   BGH, 21.04.1977 - 4 StR 72/77   

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https://dejure.org/1977,4489
BGH, 21.04.1977 - 4 StR 72/77 (https://dejure.org/1977,4489)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1977 - 4 StR 72/77 (https://dejure.org/1977,4489)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77 (https://dejure.org/1977,4489)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der unfreiwilligen Aufgabe eines Tötungsentschlusses für einen kurzen Zeitraum - Rechtliche Aufspaltung eines Tatgeschehens in zwei (natürliche) Handlungseinheiten - Beurteilung mehrerer Tätigkeitsakte als einheitliches zusammengefasstes Tun aufgrund eines ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 21.04.1977 - 4 StR 72/77
    Auch zwischen den ersten drei und den weiteren drei Tätigkeitsakten besteht demnach ein so enger unmittelbarer Zusammenhang, daß das gesamte Handeln des Angeklagten an sich (objektiv) auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches zusammengefaßtes Tun erscheint, nämlich als ein - vollendetes - Verbrechen des Totschlags (vgl. u.a. RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 10, 129, 10, 230, 231; BGH GA 1970, 84).

    Worauf die Aufgabe des ursprünglichen Entschlusses beruht, ob darauf, daß der Täter annimmt, er könne sein Ziel nicht mehr erreichen (vgl. BGHSt 4, 219, 221) oder darauf, daß er glaubt, er habe es bereits erreicht (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1973 - 1 StR 346/73), ist gleichgültig.

  • BGH, 13.11.1973 - 1 StR 346/73

    Abgrenzung von versuchtem und vollendetem Mord zu Totschlag - Annahme eines

    Auszug aus BGH, 21.04.1977 - 4 StR 72/77
    Worauf die Aufgabe des ursprünglichen Entschlusses beruht, ob darauf, daß der Täter annimmt, er könne sein Ziel nicht mehr erreichen (vgl. BGHSt 4, 219, 221) oder darauf, daß er glaubt, er habe es bereits erreicht (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1973 - 1 StR 346/73), ist gleichgültig.
  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

    Auszug aus BGH, 21.04.1977 - 4 StR 72/77
    Auch zwischen den ersten drei und den weiteren drei Tätigkeitsakten besteht demnach ein so enger unmittelbarer Zusammenhang, daß das gesamte Handeln des Angeklagten an sich (objektiv) auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches zusammengefaßtes Tun erscheint, nämlich als ein - vollendetes - Verbrechen des Totschlags (vgl. u.a. RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 10, 129, 10, 230, 231; BGH GA 1970, 84).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 21.04.1977 - 4 StR 72/77
    Auch zwischen den ersten drei und den weiteren drei Tätigkeitsakten besteht demnach ein so enger unmittelbarer Zusammenhang, daß das gesamte Handeln des Angeklagten an sich (objektiv) auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches zusammengefaßtes Tun erscheint, nämlich als ein - vollendetes - Verbrechen des Totschlags (vgl. u.a. RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 10, 129, 10, 230, 231; BGH GA 1970, 84).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Unter diesen Umständen kann der Senat durchentscheiden und die vom Tatgericht verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehenlassen (BGH, Urteile vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77 - vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - und vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - Beschlüsse vom 20. September 1977 - 1 StR 498/77 - und vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 -).
  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 498/77

    Konkurrenzverhältnis zwischen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und anderen

    Der Senat kann deshalb auch den Strafausspruch entsprechend ändern (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77 - BGH, Beschluß vom 24. November 1976 - 3 StR 431/76 -).
  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79

    Vorliegen eines minder schweren Falles bei Abweichen des gesamten Tatbildes

    Die Störung durch einen Pkw auf dem Parkplatz hat nach den Urteilsfeststellungen (UA 7) nicht zu einer Aufgabe oder Änderung des ursprünglichen Tatentschlusses geführt, so daß die Handlungen insgesamt auf einer einzigen Entschließung beruhten und in einem so engen, unmittelbaren Zusammenhang standen, daß sie sich auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellten (RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77).
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